GKK Familie

Internationales Steuerrecht in München

Damit Ihre internationalen Unternehmensideen nicht an Grenzen stoßen, steht Ihnen GKK PARTNERS bei all Ihren Vorhaben zur Seite.

Ihr Vorhaben

Welches Vorhaben steht bei Ihnen an?

01

Transfer Pricing: Verrechnungspreise festlegen und dokumentieren

Wenn Ihre deutsche Gesellschaft der Tochter im Ausland Software, Personal oder Know-how zur Verfügung stellt, welchen Preis setzen Sie dafür an? Wir ermitteln mit Ihnen nachvollziehbare Verrechnungspreise und dokumentieren sie so, dass Sie sie auch in der Betriebsprüfung belegen können.

02

Outbound: mit Ihrem Unternehmen ins Ausland gehen

Sie möchten im Ausland ein Büro eröffnen, eine Gesellschaft gründen oder ein Unternehmen kaufen? Wir klären mit Ihnen, welcher Weg steuerlich zu Ihrem Vorhaben passt und wie er sich auf Ihre Unternehmensstruktur auswirkt.

03

Inbound: als ausländisches Unternehmen in Deutschland investieren

Ihre Muttergesellschaft im Ausland gründet eine GmbH in Deutschland? Dann planen wir die neue Gesellschaft von Anfang an als Teil Ihrer Unternehmensgruppe. Die laufenden Pflichten in Deutschland übernehmen wir gleich mit, auf Wunsch beraten wir Sie auch auf Englisch.

04

Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung: Pläne mit Auslandsbezug absichern

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland oder sind Sie an ausländischen Gesellschaften beteiligt, kann das Außensteuergesetz Steuern auslösen, obwohl Sie weder Anteile verkaufen noch Gewinne ausschütten. Wir prüfen Ihre Pläne frühzeitig und schaffen mit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts Planungssicherheit.

05

Lohnsteuer und Sozialversicherung: Mitarbeitende ins Ausland entsenden

Ihre Mitarbeitenden sollen für einige Zeit am Standort im Ausland arbeiten? Gemeinsam mit Ihnen klären wir, wo Lohnsteuer anfällt, was für die Sozialversicherung gilt und was vor der Abreise gemeldet werden muss.

Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Sprechen Sie mit uns.

Wir klären mit Ihnen, welche Regeln für Ihren Fall gelten und was als Nächstes zu tun ist.

International

Weltweit vernetzt: GKK PARTNERS und Aprio Global

GKK PARTNERS gehört Aprio Global an, einem internationalen Verbund von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die sich auf grenzüberschreitende Beratung spezialisiert haben. Für Sie heißt das: Wir greifen auf das Wissen unserer Partner zum ausländischen Steuerrecht in über 70 Ländern zurück, zum Beispiel wenn wir die Verrechnungspreisdokumentation für Ihre Unternehmensgruppe erstellen. Egal, wie viele Länder Ihr Vorhaben berührt – bei GKK PARTNERS haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen kennen.

FAQ

Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht

Wann ist eine Beratung im internationalen Steuerrecht sinnvoll?

Am besten schon, wenn Sie ein Vorhaben mit Auslandsbezug planen, etwa eine Tochtergesellschaft im Ausland, eine Investition in Deutschland oder die Entsendung von Mitarbeitenden. In dieser Phase lässt sich die Struktur noch frei wählen, bevor Verträge unterschrieben sind. GKK PARTNERS klärt mit Ihnen, welche Steuerregeln für Ihr Vorhaben greifen und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.

Was ist der Unterschied zwischen Outbound- und Inbound-Steuerberatung?

Outbound-Steuerberatung begleitet deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig werden, Inbound-Steuerberatung begleitet ausländische Unternehmen, die in Deutschland investieren. GKK PARTNERS berät in beide Richtungen.

Wie unterstützt GKK PARTNERS bei Steuerfragen im Ausland?

Gemeinsam mit Partnern aus dem internationalen Verbund Aprio Global. So fließt Wissen zum ausländischen Steuerrecht aus über 70 Ländern in Ihre Beratung ein, aber Ihre Ansprechpersonen bleiben dieselben. Auf Wunsch beraten wir Sie auch auf Englisch.

Welche Regelungen im internationalen Steuerrecht sind für deutsche Unternehmen besonders wichtig?
Die Grundlage bilden die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Je nach Vorhaben kommen weitere Regeln hinzu:
  • Betriebsstätte: wann eine Tätigkeit im Ausland dort steuerpflichtig wird
  • Verrechnungspreise: welche Preise Gesellschaften einer Unternehmensgruppe einander berechnen
  • Quellensteuer: Steuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren über die Grenze
  • Außensteuergesetz: Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung
  • Entsendung: Lohnsteuer und Sozialversicherung für Mitarbeitende im Ausland
GKK PARTNERS klärt zu Beginn mit Ihnen, welche davon für Sie gelten.
Was ist Doppelbesteuerung und wie lässt sie sich vermeiden?

Doppelbesteuerung entsteht, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte besteuern, etwa weil ein Unternehmen in Deutschland ansässig ist und über eine Betriebsstätte im Ausland Gewinne erzielt. Vermeiden lässt sie sich vor allem über Doppelbesteuerungsabkommen. Je nach Abkommen besteuert Deutschland die ausländischen Einkünfte nicht noch einmal oder rechnet die bereits im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer an. Besteht kein Abkommen, sieht das deutsche Steuerrecht in vielen Fällen eine Anrechnung vor. GKK PARTNERS prüft mit Ihnen, welche Regelung in Ihrem Fall gilt, und berücksichtigt das bereits bei der Planung Ihres Vorhabens.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns über Ihr internationales Vorhaben

Ihre Ansprechpartner für Internationales Steuerrecht.

  • Oliver Mattheis

    Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht.

    om@gkk.com

    124367238489

  • Anna Roth

    Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht.

    anna.roth@gkkpartners.com

    +49 176 32240999