Internationales Steuerrecht in München
Damit Ihre internationalen Unternehmensideen nicht an Grenzen stoßen, steht Ihnen GKK PARTNERS bei all Ihren Vorhaben zur Seite.
Sie möchten eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen, in Deutschland investieren oder Leistungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe verrechnen? Dann gelten für Ihr Vorhaben die Steuerregeln mehrerer Länder sowie die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihnen. Wir sehen uns Ihren konkreten Fall an und klären mit Ihnen, was das für Ihre Ziele bedeutet und welche Struktur zu Ihrem Unternehmen passt. Gemeinsam gestalten wir diese Struktur so, dass Sie steuerliche Spielräume nutzen können.
Ihr Vorhaben
Welches Vorhaben steht bei Ihnen an?
01
Transfer Pricing: Verrechnungspreise festlegen und dokumentieren
Wenn Ihre deutsche Gesellschaft der Tochter im Ausland Software, Personal oder Know-how zur Verfügung stellt, welchen Preis setzen Sie dafür an? Wir ermitteln mit Ihnen nachvollziehbare Verrechnungspreise und dokumentieren sie so, dass Sie sie auch in der Betriebsprüfung belegen können.
02
Outbound: mit Ihrem Unternehmen ins Ausland gehen
Sie möchten im Ausland ein Büro eröffnen, eine Gesellschaft gründen oder ein Unternehmen kaufen? Wir klären mit Ihnen, welcher Weg steuerlich zu Ihrem Vorhaben passt und wie er sich auf Ihre Unternehmensstruktur auswirkt.
03
Inbound: als ausländisches Unternehmen in Deutschland investieren
Ihre Muttergesellschaft im Ausland gründet eine GmbH in Deutschland? Dann planen wir die neue Gesellschaft von Anfang an als Teil Ihrer Unternehmensgruppe. Die laufenden Pflichten in Deutschland übernehmen wir gleich mit, auf Wunsch beraten wir Sie auch auf Englisch.
04
Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung: Pläne mit Auslandsbezug absichern
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland oder sind Sie an ausländischen Gesellschaften beteiligt, kann das Außensteuergesetz Steuern auslösen, obwohl Sie weder Anteile verkaufen noch Gewinne ausschütten. Wir prüfen Ihre Pläne frühzeitig und schaffen mit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts Planungssicherheit.
05
Lohnsteuer und Sozialversicherung: Mitarbeitende ins Ausland entsenden
Ihre Mitarbeitenden sollen für einige Zeit am Standort im Ausland arbeiten? Gemeinsam mit Ihnen klären wir, wo Lohnsteuer anfällt, was für die Sozialversicherung gilt und was vor der Abreise gemeldet werden muss.
Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Sprechen Sie mit uns.
Wir klären mit Ihnen, welche Regeln für Ihren Fall gelten und was als Nächstes zu tun ist.
International
Weltweit vernetzt: GKK PARTNERS und Aprio Global
GKK PARTNERS gehört Aprio Global an, einem internationalen Verbund von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die sich auf grenzüberschreitende Beratung spezialisiert haben. Für Sie heißt das: Wir greifen auf das Wissen unserer Partner zum ausländischen Steuerrecht in über 70 Ländern zurück, zum Beispiel wenn wir die Verrechnungspreisdokumentation für Ihre Unternehmensgruppe erstellen. Egal, wie viele Länder Ihr Vorhaben berührt – bei GKK PARTNERS haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen kennen.
FAQ

