Deutschland und Singapur haben sich darauf geeinigt, ihre Zusammenarbeit zur Vermeidung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern. Die Staaten haben vereinbart, den international vereinbarten Standard für Informationsaustausch gemäß OECD-Musterabkommen 2005 entsprechend in ihr Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufzunehmen.
Damit wird der Informationsaustausch wie folgt erweitert:
- Der Informationsaustausch beschränkt sich in Zukunft nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, sondern betrifft sämtliche Steuerarten.
- Die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen spielt für den Austausch von Informationen keine Rolle mehr.
- Die Informationsbeschaffung muss auch dann erfolgen, wenn der ersuchte Staat die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
- Das Bankgeheimnis schränkt den Austausch von Informationen nicht ein.
Das Abkommen tritt nach nationaler Ratifizierung beider Staaten in Kraft.
Dies teilte das BMF in seiner Pressemitteilung vom 14.10.2012 mit.