Wie von uns in unserer Sonderinformation berichtet, trat zu Beginn des Jahres das Mindestlohngesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz entstanden für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Melde- sowie Dokumentationspflichten.
Mit der Einführung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) zum 1. August 2015 treten nunmehr folgende Erleichterungen in Kraft:
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Arbeitgeber werden von den Melde- und Dokumentationspflichten für die Arbeitnehmer ausgenommen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatseinkommen EUR 2.958 brutto beträgt bzw.
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entfallen genauso die Melde- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatseinkommen mehr als EUR 2.000 brutto beträgt, wenn das Monatsentgelt für die letzten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.
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Bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) sind die Dokumentations- und Meldepflichten nicht mehr anzuwenden.
