Aufgrund des großen Energiesparpotenzials in unseren Gebäuden hat die Bundesregierung mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Diese Information soll Ihnen einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 1. Juli 2021 sowie die Änderungen, die bereits ab 1. Januar 2021 gelten, vermitteln. Details und Förderbestimmungen werden voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht.
Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Wenn Sie Investitionen in ein energiesparendes Gebäude planen, bestehen in diesem Rahmen eine Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten
- für Wohngebäude (z.B. Eigentumswohnungen, Ein- / Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime)
- für Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser)
Wichtig: Bitte beachten Sie die Reihenfolge!
Sie stellen Ihren Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder Kaufvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen.
1. Wohngebäude
1.1 Neubau
Der Bau oder Kauf eines Effizienzhauses wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu siehe 1.4 Baubegleitung.
1.2 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Die Sanierung eines Wohngebäude zum Effizienzhaus oder der Kauf eines frisch saniertes Effizienzhauses, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5% Extrazuschuss.
1.3 Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
Die Sanierung eines Wohngebäudes mit einzelnen energetischen Maßnahmen wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik werden ab dem 1. Juli 2021 durch einen Kredit (maximal EUR 60.000) mit Tilgungszuschuss gefördert.
Zuschuss statt Kredit:
Wenn Sie Ihr Vorhaben lieber nur mit einem Zuschuss finanzieren möchten, gibt es seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit dies über einen direkt ausgezahlten Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu machen. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.
1.4 Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Sie benötigen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelner energetischer Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.
Bei Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizungsanlage, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Der Antrag für die Baubegleitung ist direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag zu stellen.
2. Nichtwohngebäude: hier enorme Erhöhung der Zuschüsse!
Der Bau oder Kauf eines Effizienzhauses wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Die Höchstgrenze der geförderten Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 2.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 30 Mio.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu siehe 2.4 Baubegleitung.
Der Zinssatz beim Kredit:
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von ihrer Bonität ab.
2.2 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Hierbei orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 2.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 30 Mio.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Nichtwohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt 2.4 Baubegleitung.
2.3 Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
Die Sanierung eines Gebäudes mit einzelnen energetischen Maßnahmen, wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Hierbei orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 1.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 15 Mio.
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik werden ab dem 1. Juli 2021 durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.
Zuschuss statt Kredit:
Wenn Sie Ihr Vorhaben lieber nur mit einem Zuschuss finanzieren möchten, gibt es seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit dies über einen direkt ausgezahlten Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu machen. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.
2.4 Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Sie benötigen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelner energetischer Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Bei Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizungsanlage, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Der Antrag für die Baubegleitung ist direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag zu stellen.
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
